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Das Handelsblatt hat berichtet, dass die sog. "Strompreisbremse" von Bundesumweltminister... Detail

Energievertragsrecht

Letztverbraucher sehen sich aufgrund der aktuellen energierechtlichen Vorgaben und Marktverhältnisse mit einer Vielzahl von Verträgen zur Gestaltung ihres Energiebezugs konfrontiert.

Im Rahmen der Energiebelieferung mit Strom, Wärme oder Gas variiert die Bandbreite von konventionellen Vollversorgungsverträgen über Tranchenbeschaffungsverträge bis hin zu komplexen Portfoliomanagementverträgen. Darüber hinaus ist der Abschluss von Verträgen über die Erbringung verschiedener Netzdienstleistungen erforderlich. Hierzu zählen neben den Netznutzungsverträgen bzw. Lieferantenrahmenverträgen auch die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge sowie Bilanzkreisverträge etc.

Für unsere Mandanten betreiben wir das gesamte Vertragsmanagement und gestalten, formulieren, begutachten und verhandeln in täglicher Praxis Energieverträge. Darüber hinaus setzen wir vertragliche Ansprüche unserer Mandanten durch oder verteidigen sie gegen unberechtigte vertragliche Forderungen. Einen aktuellen und umfangreichen Tätigkeitsschwerpunkt nimmt dabei die Rückforderung von Entgelten ein, die wegen der Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln begründet sind. Hinzu kommen Vertragsanpassungen in Anwendung von sog. Revisionsklauseln oder allgemeinen Wirtschaftsklauseln.