
Der Referententwurf der Reservekraftwerksverordnung (ResKVO) liegt vor. Er richtet sich im... Detail
Das Handelsblatt hat berichtet, dass die sog. "Strompreisbremse" von Bundesumweltminister... Detail
„Die Energierechtskanzlei hat mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf Kundenseite ein Alleinstellungsmerkmal im Markt.“
Diese Feststellung des JUVE-Handbuch 2009/2010 sagt bereits viel über unsere Energierechtskanzlei aus. Wir haben uns ausschließlich auf der Gegenseite zur klassischen/herkömmlichen Energieversorgung positioniert. Zu unseren Mandaten zählen energieintensive Unternehmen, industrielle Kraftwerksgesellschaften und Arealnetzbetreiber. Uns beauftragen z.B. mittelständische und großindustrielle Unternehmen der Aluminium-, Automobil-, Chemie-, Getränke-, Metall-, Nahrungsmittel-, Papier- und Zementindustrie sowie Filialisten, Flughäfen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Gemeinden und Kommunen.
Darüber hinaus beraten wir Projektierer und Betreiber von Kraftwerken (Erdgas, Wind, Biomasse, Photovoltaik etc.) und verhelfen ihnen zu ihren Rechten aus EEG und KWKG sowie der KraftNAV.
Unsere Mandanten profitieren von unserer Marktkenntnis und der sehr guten Vernetzung der Energierechtskanzlei, unter anderem begründet durch die Kooperation mit dem VEA und die gute Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden VIK, VCI und BDZ. Zudem verfügen wir über gute Kontakte zu Hochschulen und pflegen einen ständigen Austausch mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.
Durch die erfolgreiche Führung zahlreicher gerichtlicher und behördlicher Musterverfahren sowie die Unterstützung bei Gesetzesvorhaben haben wir die Stellung unserer Klientel nachhaltig gestärkt.
Neben der klassischen Rechtsberatung, Prozessvertretung und Gutachtenerstellung bieten wir unseren Mandanten auch individuelle abgestimmte Inhouse-Schulungen zu verschiedenen Themenkomplexen an (Einführung in das Energierecht, Rechtliche Optimierung des Energiebezugs, Vertragsmanagement, Aufbau und Integration eines Rechtsregisters in ein Energiemanagementsystem etc.).