Jens Nünemann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Über mich

Meine anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Energierechts, die kraft behördlicher Regulierung einen Bezug zum öffentlichen Recht bzw. zum Verwaltungsrecht haben.

Herausragende Bedeutung hat bei mir die Besondere Ausgleichsregelung und dort neben der elektronischen Antragstellung (seit 2012) die Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensumstrukturierung oder Umwandlung und die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten mit dem BAFA.

Daneben verantworte ich in der Kanzlei den Bereich der Strom- und Energiesteuern, welcher insbesondere für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes aber auch für Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen herausragende Bedeutung hat. Abgerundet wird mein anwaltliches Portfolio durch die Beratung zu Netz-/Kundenanlagenfragen, energierechtlichen Privilegierungstatbeständen (z.B. individuelle Netzentgelte) und zur Umsetzung von dezentralen Eigenerzeugungskonzepten.

Kontakt

Sekretariat Jens Nünemann
30161 Hannover
Drostestr. 16

Fon 0511-538999-61
Fax 0511-538999-33

lueders@ritter-gent.de

Veröffentlichungen

Gent, Kai/Nünemann, Jens/Maring, Dieter G., „Zur rückwirkenden EEG-Belastung von Arealnetzkunden“, ZNER 05/2010, S. 451 ff.

Brodt, Eike/Nünemann, Jens, Anmerkung zu „BNetzA, Beschluss v. 11.08.2009, BK4-08-482, „Zum Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel“, ZNER 2010, S. 111 ff.

Nünemann, Jens/Brodt, Eike, „Beschluss vom 6.5.2009-EnVR 55/09, Zum Anspruch auf Wahl der Netzebene; mit Anm.“, RdE 10-11/09, S. 336 ff.

Gent, Kai/Nünemann, Jens, „Formen der atypischen Netznutzung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV“, RdE 7/08, S. 189 ff.

Gent, Kai/Nünemann, Jens, „Aktuelle Fragen zu den Sonderformen der Netznutzung“, VIK-Mitteilungen 5/06, S. 94 f.

Gent, Kai/Nünemann, Jens, Kapitel 9 – 12 aus „Emissionshandel“, Elspas/Salje/Stewing (Hrsg.) 2005.

Gent, Kai/Nünemann, Jens, „Haftungsbegrenzungsklauseln in Lieferverträgen über WKA“, EE 2001, Nr. 11. S. 6.

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