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Rechtskräftig: Gaspreiserhöhungen der E.ON Avacon waren unwirksam


17.02.2012
Die Gaspreiserhöhungen der E.ON Avacon im Tarif ErdgasClassic gegenüber mehr als 60 von unserer Kanzlei vertretenen Kunden im Zeitraum ab dem 01.10.2004 waren unwirksam. Das Urteil des OLG Celle vom 19.05.2011 (Az.: 13 U 6/10 Kart) ist rechtskräftig, nachdem die E.ON Avacon ihre hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen hat.

Die Kläger waren gegen die von der E.ON Avacon AG (bzw. E.ON Avacon  Vertrieb GmbH) vorgenommenen Gaspreiserhöhungen seit dem 01.10.2004 vorgegangen. Das Landgericht Hannover gab der im Jahr 2006 eingereichten Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Gaspreiserhöhungen im Tarif ErdgasClassic mit Urteil vom 01.12.2009 (Az.: 18 O 52/07) statt. Hiergegen wendete sich der Versorger mit einer Berufung vor dem OLG Celle, das die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen aber erneut bestätigte. Die Revision zum BGH hat das Gericht nicht zugelassen. Hiergegen ging E.ON Avacon mit der Nichtzulassungsbeschwerde vor, die sie nun zurückgenommen hat, offenbar um eine für sie nachteilige BGH-Entscheidung zu vermeiden.

Damit ist die Entscheidung des OLG rechtskräftig und es steht fest, dass die von der E.ON Avacon gegenüber den Klägern vorgenommene Preiserhöhungen unwirksam waren. Für die Kläger gilt nun das Preisniveau aus der Zeit vor dem 01.10.2004, weshalb sie mit erheblichen Rückerstattungen rechnen können. Ob E.ON Avacon angesichts der rechtskräftigen OLG-Entscheidung freiwillig Erstattungen auch gegenüber anderen Kunden vornehmen wird, die nicht geklagt haben, muss sich zeigen.


Rechtsanwalt Dr. Eike Brodt


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