
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 19. April 2012 (Az.: 2 AZR 258/11)... Detail
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 21. Februar 2012 zum Az.: 9 AZR 487/10... Detail
Der Schwerpunkt der baurechtlichen Beratungstätigkeit liegt auf der Gestaltung und Prüfung von Bau- und Anlagenverträgen. Daneben gewinnt die baubegleitende Beratung immer mehr an Bedeutung, begründet insbesondere durch die Kooperation mit dem Verband privater Bauherren (VpB).
Die forensische Tätigkeit umfasst sämtliche Bereiche des privaten Baurechts, wie z. B. die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen, aber auch Streitigkeiten über Leistungspflichten und Werklohnforderungen.
In den letzten Jahren haben wir uns sehr intensiv mit Anlagenverträgen, insbesondere für Windenergieanlagen beschäftigt und Betriebsgesellschaften in zahlreichen Gerichtsverfahren gegen namhafte Hersteller vertreten. Die dabei erzielten Ergebnisse haben unsere Mandanten gestärkt.
Auch auf dem Gebiet des Architektenrechts liegt der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit in der rechtssicheren Gestaltung von Auftragserteilungen. Zu Fragen der Architektenhaftung wird ebenso beraten wie zu Honorarfragen innerhalb und außerhalb der HOAI.