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Kündigung wegen „Stalking“
09.05.2012

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 19. April 2012 (Az.: 2 AZR 258/11)... Detail


Kein doppelter Urlaubsanspruch bei unwirksamer Kündigung
19.03.2012

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 21. Februar 2012 zum Az.: 9 AZR 487/10... Detail

Arbeitsrecht

Eine Kernkompetenz und Spezialisierung unseres Teams liegt im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Unsere Fachanwälte Frank Ritter und Armin Rudolf betreuen unsere Mandanten auf sämtlichen arbeitsrechtlichen Gebieten. Seit dem Jahr 2009 besteht zudem eine Bürogemeinschaft zwischen unserer Kanzlei und dem renommierten Arbeitsrechtler Prof. Dr. Klaus Neef.

Damit Sie sich einen ersten Überblick über die Materie des Arbeitsrechts verschaffen können, erläutern wir Ihnen in der Rubrik Arbeitsrecht von A bis Z verschiedene arbeitsrechtliche Begriffe.

In unserer täglichen Praxis erarbeiten wir maßgeschneiderte Problemlösungen, die vornehmlich wirtschaftliche Zielsetzungen verfolgen. Unsere rechtlichen Einschätzungen sind dabei kein Selbstzweck, sondern wir betrachten unser fundiertes juristisches Know-how als „Handwerkszeug“, um praktische Lösungen zu erzielen.

Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst insbesondere die Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Hierzu gehört u.a. das gesamte arbeitsrechtliche Vertragsmanagement (rechtssichere Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsvereinbarungen), die Regelung von Abfindungszahlungen, Bonusansprüchen, Wettbewerbsverboten sowie die Formulierung von Zeugnissen. Ebenso sind wir die richtigen Ansprechpartner bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen. Wir führen für unsere Mandanten Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und setzen u.a. Betriebs(-teil)stilllegungen und -verlagerungen durch. Zudem begleiten wir regelmäßig Betriebsübergänge und Outsourcingmaßnahmen.

Im Idealfall führt unsere Beratungstätigkeit dazu, eine praxisgerechte Lösung eines arbeitsrechtlichen Problems herbeizuführen, so dass Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Gelingt dies nicht, vertreten wir unsere Mandanten bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen in Urteils- und Beschlussverfahren. Dabei treten wir vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt auf. In besonderen Auseinandersetzungen, etwa bei Kündigungen schwerbehinderter Menschen oder in Elternzeit befindlicher Arbeitnehmer, nehmen wir auch die Interessen vor den zuständigen Behörden sowie gegebenenfalls vor den Verwaltungsgerichten wahr. Bei Dienstvertragsstreitigkeiten von freien Handelsvertretern oder von Organvertretern, wie beispielsweise Geschäftsführern einer GmbH, treten wir bundesweit vor allen Land- und Oberlandesgerichten auf.