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Kündigung wegen „Stalking“
09.05.2012

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 19. April 2012 (Az.: 2 AZR 258/11)... Detail


Kein doppelter Urlaubsanspruch bei unwirksamer Kündigung
19.03.2012

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 21. Februar 2012 zum Az.: 9 AZR 487/10... Detail

Allgemeines Zivilrecht

Die Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts bilden das Fundament jeglicher Spezialisierung. Die Gestaltung rechtssicherer Verträge - gleich auf welchem Gebiet - kann nur dem gelingen, der die Grundlagen des allgemeinen und besonderen Schuldrechts sowie das Sachenrecht beherrscht. Das ist unsere tägliche Praxis sowohl in der Beratungstätigkeit als auch vor den Gerichten.

Neben energierechtlichen Verträgen (Energievertragsrecht) gestalten wir gesellschaftsrechtliche Verträge, Transportverträge, Lieferverträge, Bau- und Architektenverträge, Kaufverträge einschließlich Grundstücksverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen für nahezu alle Wirtschaftsbereiche.

Wir arbeiten im Team. Der im allgemeinen Zivilrecht tätige Kollege unterstützt den Spezialisten und umgekehrt. So sind die Schnittstellen doppelt abgedeckt.