Zulässigkeit von mehrfach befristeten Arbeitsverhältnissen
03.02.2012
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 26. Januar 2012 zum Aktenzeichen C-586/10 entschieden, dass befristete Arbeitsverträge mehrfach verlängert werden dürfen, wenn sachliche Gründe hierfür vorliegen. Der EuGH wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) angerufen (sog. Vorabentscheidungsersuchen). Hintergrund des Rechtsstreits vor dem BAG war, dass eine Mitarbeiterin nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Justizfachangestellten aufgrund von insgesamt dreizehn befristeten Arbeitsverträgen in der Zeit vom 09. Juli 1996 bis 31. Dezember 2006 beim selben Arbeitgeber beschäftigt war und klären lassen wollte, ob ihr letzter Arbeitsvertrag wirksam befristet wurde.