Kündigung wegen Strafanzeige
19.07.2011
Das Arbeitsgericht Hannover hat in seinem Urteil vom 10. Juni 2011 zum Aktenzeichen 7 Ca 454/10 einer Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers stattgegeben, dem wegen angeblicher Arbeitsverweigerung gekündigt worden war. Im Kündigungsschutzprozess hatte der Arbeitgeber seinen Kündigungsentschluss zudem darauf gestützt, dass der Arbeitnehmer sich abfällig gegenüber Kollegen über die Geschäftsführung geäußert habe und eine Strafanzeige gegenüber dem Geschäftsführer des Unternehmens erstattet hatte.